Sie erreichen uns telefonisch unter: 069 – 20 32 40 78 | Oder in unserem Büro: Wilhelm-Beer-Weg 5, 60599 Frankfurt | Oder per E-Mail: info@senergieconsult.de

Heizungsoptimierung

Nicht immer muss es eine neue Heizung sein. Oftmals bring schon eine Optimierung der bestehenden Heizungsanlage eine deutliche Energieeinsparung. Daher werden seit dem 1. August 2016 der Austausch von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen, neue Heizkörper sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert.

Gerne prüfen wir bei Ihnen die Ist-Situation, schlagen Verbesserungen vor und klären, mit welcher Fördersumme Sie rechnen können. Natürlich unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der Beauftragung und Ausführung der notwendigen Arbeiten.

Förderung der Heizungsoptimierung

Mit der Förderung der Heizungsoptimierung will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Hauseigentümer dazu motivieren, in eine energieeffiziente Wärmeversorgung zu investieren. Der Einbau moderner, hocheffizienter Pumpen wirkt sich sehr positiv auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus. Und ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme im Gebäude optimal verteilt und der Energieverbrauch verringert wird.
Das BMWI strebt eine wirtschaftliche und klimaschonende Wärmeversorgung in Deutschland an. Es gewährt daher attraktive Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Gern informieren wir Sie genauer und unterstützen auch bei der Beantragung der Fördergelder.

Informationen zum Förderverfahren

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.

Förderfähige Investitionen

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen

Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten

  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Pumpen (Liste der förderfähigen Pumpen (PDF, 673KB, Datei ist nicht barrierefrei)), ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Nicht förderfähige Investitionen

  • Maßnahmen in Neubauten
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
  • Anschaffung und Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Eigenleistungen
  • Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.

Die Förderung beträgt 30% der Netto-Investitionskosten für Leisuntungen im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs- Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpten durch hocheffiziente Pumpten und Investionskosten im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, allerdings höchsten 25.000 € pro Standort

Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten:

  1. Sie müssen sich vor dem Maßnahmebeginn online registieren. Sie erhalten nach der Registrierung eine elektronische Eingangsbestätigung mit Ihrer persönblichen Registriernummer. Sie können dann mit der Maßnahmenumsetzung auf ihr eigenes finanzielles Risiko beginnen.
  2. Sie können Ihre für die Antragstellung relevanten Daten im Online-Portal eingeben und an das BAFA übermitteln, nachdem Sie Maßnahme umgesetzt haben und innerhalb von sechs Monate nach der Registrierung. Das im Online Portal erzeugte Antragsformular muss ausgedruckt, unterschrieben und mit allen Rechnungen hochgeladen werden. Sie können diese Unterlagen auch per Post schicken. Es muss eine Einzelrechnung vorgelegt werden, aus der die Material und Lohnkosten für die jeweilige Maßnahme hervorgehen, damit die Maßnahme förderfähig ist. Gewerbliche Antragsteller müssen zusätzlich die De-minimis-Erklärung einreichen. Dieses Formular ist bei Antragstellung erhältlich.

Eine Auszahlung der Förderung erfolgt, wenn der vollständige Nachweis der Verwendung eingegangen und geprüft wurde. Der Nachweis der Verwendung wird innerhalb von sechst Monaten nach der Registierung an das BAFA geschickt.

Die Förderung wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen, als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller überwiesen.